Alkoholsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit unversteuerten Alkoholerzeugnissen

Wenn Sie Alkoholerzeugnisse herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, empfangen oder versenden, die noch nicht versteuert sind, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis berechtigt Sie dazu, unter bestimmten Voraussetzungen mit nicht versteuerten Alkoholerzeugnissen umzugehen, beispielsweise als Hersteller oder Lieferant. Vor Erteilung einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf

  • die steuerliche Zuverlässigkeit,
  • die Buchführung und
  • die technische Einrichtung in Ihrem Betrieb.

Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Erledigung und Einhaltung von Steuerbelangen relevanten Personen in Ihrem Betrieb.

Die Erlaubnis benötigen Sie unter anderem, wenn Sie zu den folgenden Gruppen gehören:

  • „Steuerlagerinhaber“: Sie betreiben ein Steuerlager für unversteuerte Alkoholerzeugnisse. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkoholerzeugnisse unter Steueraussetzung hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
  • „registrierte Empfänger“: Sie empfangen Alkoholerzeugnisse aus dem Ausland, für die die Alkoholsteuer ausgesetzt ist. Die Erlaubnis können Sie für Einzelfälle oder als Dauererlaubnis beantragen.
  • „registrierte Versender“: Sie versenden Waren in andere Länder der Europäischen Union, für die die Alkoholsteuer ausgesetzt ist.

Voraussetzungen

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
  • Sie verfügen über die notwendigen technischen Einrichtungen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie eine Sicherheit leisten,
    • wenn Sie Waren empfangen oder versenden, für die die Alkoholsteuer ausgesetzt ist, oder
    • wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen.

Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als „registrierter Versender“ oder „registrierter Empfänger“ stellen.

Kosten

Für die Antragsstellung fallen keine Kosten an. Gegebenenfalls ist aber eine Sicherheitsleistung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch 
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem jeweiligen Bescheid entnehmen Klage vor dem Finanzgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die „Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“ zusätzlich jeweils 2-fach: Betriebserklärung für ein Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Formular 1241)bei Verschlussbrennereien zusätzlich: Verzeichnis der Räume und Betriebseinrichtungen oder der Anlagen zur Alkoholgewinnung und -reinigung (Formular 1204)Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungen Für die „Dauererlaubnis als registrierter Empfänger“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2746)Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Warengegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen Für die „Erlaubnis als registrierter Versender“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2737)eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhreine Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Alkoholerzeugnisse Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die „Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“ zusätzlich jeweils 2-fach: Betriebserklärung für ein Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Formular 1241)bei Verschlussbrennereien zusätzlich: Verzeichnis der Räume und Betriebseinrichtungen oder der Anlagen zur Alkoholgewinnung und -reinigung (Formular 1204)Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungen Für die „Dauererlaubnis als registrierter Empfänger“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2746)Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Warengegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen Für die „Erlaubnis als registrierter Versender“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2737)eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhreine Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Alkoholerzeugnisse Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die „Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“ zusätzlich jeweils 2-fach: Betriebserklärung für ein Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Formular 1241)bei Verschlussbrennereien zusätzlich: Verzeichnis der Räume und Betriebseinrichtungen oder der Anlagen zur Alkoholgewinnung und -reinigung (Formular 1204)Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungen Für die „Dauererlaubnis als registrierter Empfänger“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2746)Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Warengegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen Für die „Erlaubnis als registrierter Versender“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2737)eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhreine Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Alkoholerzeugnisse Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die „Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“ zusätzlich jeweils 2-fach: Betriebserklärung für ein Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Formular 1241)bei Verschlussbrennereien zusätzlich: Verzeichnis der Räume und Betriebseinrichtungen oder der Anlagen zur Alkoholgewinnung und -reinigung (Formular 1204)Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungen Für die „Dauererlaubnis als registrierter Empfänger“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2746)Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der AnschriftDarstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Warengegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen Für die „Erlaubnis als registrierter Versender“ zusätzlich jeweils 2-fach: Warenverzeichnis (Formular 2737)eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhreine Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Alkoholerzeugnisse Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.

Online Verfahren

  • Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse
    Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden.
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Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

29.11.2024, 06:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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Hausanschrift

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97421 Schweinfurt

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E-Mail Adresse

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http://www.zoll.de

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